Dieselskandal und Fahrverbote - Möglichkeiten für Dieselfahrer

Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2018 steht fest, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge grundsätzlich erlaubt sind. Die ersten Städte haben Fahrverbote bereits angeordnet, um die Schadstoffbelastung zu verringern.

Seit im Jahre 2015 der Dieselabgasskandal bekannt wurde, fragen sich nunmehr vermehrt Dieselfahrer, wie und unter welchen Voraussetzungen sie ihr Dieselfahrzeug loswerden können. Ansprüche gegen die Händler sind zum 31.12.2017 verjährt und können daher nicht mehr geltend gemacht werden.

Zunehmend bejaht die Rechtsprechung jedoch einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller selbst wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Geschädigte sollten jetzt dringend vor Ende 2018 handeln, bevor die Ansprüche möglicherweise verjähren.

Wir beraten Sie gerne.

Stephanie Köhler
Fachanwältin für Verkehrsrecht