Punktereform 2014: Was ändert sich?

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Stephanie Köhler

Zum 01.05.2014 lösen das Fahreignungsregister und das Fahreignungsbewertungssystem das alte Punktesystem und das Verkehrsregister ab. Zusammenfassend ergeben sich folgende Änderungen:

1.  Im Fahreignungsregister gibt es weniger Kategorien: Nur noch Drei-Punkte-Kategorie mit 1 bis 3 Punkten,
     statt bisher 1 bis 7 Punkten. 

2.  Entzug der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten, früher lag die Grenze bei 18 Punkten.

3.  Mit Punkten geahndet und eingetragen werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden.

4.  Punkte gibt es erst ab 60,00 € Geldbuße, bisher lag die Grenze bei 40,00 €.

5.  Die Tilgungsfrist erhöht sich bei Ordnungswidrigkeiten von 2 Jahre auf 2,5 Jahre (bei schweren Verstößen) 
     und sogar auf 5 Jahre (bei besonders schweren Verstößen).

6.  Die Tilgungsfrist bei Straftaten beträgt zwischen 5 Jahre und 10 Jahre.

7.  Keine Verlängerung der Tilgungsfrist mehr bei wiederholten Verstößen, jeder Verstoß verjährt einzelnen.

8.  Die Überliegefrist bleibt bei einem Jahr.

9.  Ein freiwilliges Fahreignungsseminar ist möglich beim Punktestand von 1 bis 5. Es kann aber lediglich
     1 Punkt innerhalb von 5 Jahren abgebaut werden.